Mit der Eigentumswohnung fürs Alter vorsorgen

Mit der Eigentumswohnung fürs Alter vorsorgen

Die wichtigste Frage, die sich letztendlich stellt, wenn man eine Eigentumswohnung kaufen möchte, ist die Frage nach den finanziellen Mitteln und dem damit verbundenen Finanzierungsplan. Ob es im Umfeld der Wohnung genug Ärzte, Lebensmittelgeschäfte und Apotheken gibt, welche Mietparteien im Haus wohnen, ob mehr junge oder ältere Mitbewohner im Haus leben, sind zwar nicht unwichtige Fragen, aber im Verhältnis zur Finanzierung eher zweitrangig. Deshalb sollte der erste Schritt eine detaillierte Kostenanalyse sein, die schnell zeigt, ob man sich es sich leisten kann, über den Kauf einer Eigentumswohnung weiter nachzudenken. Diese Analyse ist die Basis für den individuellen Finanzierungsplan. Dieser Plan zeigt auf, welche Kosten durch das Kaufvorhaben entstehen werden. Sind Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen zu leisten, wie hoch ist der Kaufpreis? Ein 20-prozentiger Aufschlag auf die geplanten Finanzmittel macht Sinn, da in der Regel mehr ausgegeben wird, als zunächst einkalkuliert wurde. Doch es stellen sich noch weitere Fragen, wenn man eine Eigentumswohnung kaufen möchte. Welche monatlichen Betriebskosten fallen an, welches Baujahr hat das Objekt, wie ist der momentane Zustand der Wohnung? Welche Befeuerungsart ist vorhanden und ist die Fassade in Ordnung? Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass sie beim Kauf einer Eigentumswohnung auch für die Instanhaltung des gesamten Wohnobjektes aufkommen müssen. Deshalb empfiehlt es sich, nicht nur die Wohnung selbst genau in Augenschein zu nehmen, sondern auch besonders auf anfällige Bereiche wie Keller und Dach zu achten. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Grund und Boden, auf dem sich das Gemeinschaftseigentum befindet. Wichtig ist hier auch, auf jeden Fall Einsicht in die Protokolle und Beschlüsse der Eigentümerversammlungen zu nehmen. Geplante Instandhaltungsmaßnahmen und damit verbundene Umlagen können so von Anfang mit einkalkuliert werden. In diesem Zusammenhang sollten anteilige Instandhaltungsrücklagen des Voreigentümers im Kaufvertrag gesondert aufgeführt werden, da sie nicht grunderwerbssteuerpflichtig sind. So kann man pro Jahr bei den Instandhaltungsrücklagen bei der Steuer gutes Geld einsparen. Bild : © O. Fischer  / pixelio.de